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Qualität

Sicherheit
Der Umgang mit Strom ist längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Solange die Anlagen in einwandfreiem Zustand sind, sind die Gefahren gering. Bei Mängeln sind jedoch Unfälle und Brände nicht auszuschliessen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber regelmässige Kontrollen der Installationen vor. Gemäss der Verordnung über die Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen diese ein erstes Mal nach der Erstellung und danach periodisch kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrolle ist der Eigentümer der Installation. Er muss besorgt sein, dass seine Anlage ständig den Anforderungen der NIV entspricht:

"Elektrische Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störungsfällen weder Personen noch Sachen gefährden." (NIV, Art.3)

Qualitätsstandard der Versorgungsspannung
An der Netz-Übergabestelle garantieren wir Ihnen die Einhaltung der Norm EN 50160 (Spannungsqualität in elektrischen Verteilnetzen).

Periodische Installationskontrolle
Das zuständige Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen (EVU) überwacht bei Neubauten den Eingang der Sicherheitsnachweise. Zum Vollzug von späteren periodischen Prüfungen fordert das EVU die Installationsbesitzer rechtzeitig auf und überwacht deren Durchführung.

Kontrollperioden gemäss NIV Art. 32 Abs. 4

Tankanlagen, Baustellen

 1 Jahr

Zivilschutzanlagen

10 Jahre

Solaranlagen mit Planvorlage ESTI

10 Jahre

Solaranlagen ohne Planvorlage ESTI

20 Jahre (m. Hausinstallation)

Landwirtschaftliche Wohngebäude

20 Jahre

Landwirtschaftlich genutzter Stall/Scheune

10 Jahre

Industrie + Gewerbe je nach Nutzung

 5 oder 10 Jahre

öffentliche Gebäude/Gebäude mit Personenansammlungen

 5 Jahre

Restaurant, Kiosk

10 Jahre

Wohnbauten, Wohnungen (EFH, MFH)

20 Jahre


 
 

Bei Handwechsel der Liegenschaften ist eine Kontrolle erforderlich, wenn die letzte Kontrolle älter als 5 Jahre ist. Verantwortlich für die Durchführung ist der neue Eigentümer.

Installations-Vorschriften
Für die Ausführung von elektrischen Hausinstallationen im Versorgungsgebiet der TGB gelten die aktuellen Normen sowie Werkvorschriften.

 

Spannungs- u. Frequenzwerte

           

An der Energieübergabestelle garantieren wir folgende Werte:

Niederspannungsanschluss: 230/400 AC Volt +/- 6%

Mittelspannungsanschluss: 9’700/16’800 Volt +/- 6%

Spannungs-, Frequenz- und Oberwellentoleranzen: SN EN 50160

Leistungsfaktor

 

Blindenergiekompensation auf mind. cos. phi 0.92

(Der Blindenergieanteil darf max. 43% des Wirkenergiebezugs betragen)

Massnahmen zur Einhaltung des Wertes sind kundenseitig zu treffen.

 

Schutzmassnahmen

 

Nullung TN-S

Netzkommandoanlagen

 

Die Rundsteuerfrequenz beträgt 183,3 Hz.

Um Störungen zu vermeiden sind Kompensationsanlagen auf 130 Hz zu drosseln.

 

Mitgliedschaften

 

Die Technischen Gemeindebetriebe Bischofszell sind Mitglied folgender Organisationen:

DSV – Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber

SEV – Schweizerischer Elektrotechnischer Verein (electrosuisse)

VSE – Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmungen

INFEL – Informationsstelle für Elektrizitätsanwendungen

BOG – Betriebsleiterverband ostschweizerischer Gemeinde-Elektrizitätswerke

VTE – Verband Thurgauischer Elektrizitätsversorgungen

Zertifizierung TGB

 

 ISO 9001:2015 

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