Mehr Flexibilität durch Wegfall der Spitzensperre
Mehr Flexibilität durch Wegfall der Spitzensperre
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Stromversorgungsgesetzes (StromVG, Art. 17c) sowie der Stromversorgungsverordnung (StromVV, Art. 19a–d) per 1. Januar 2026 werden zentrale Steuer- und Sperrmechanismen im Stromnetz angepasst. Der Gesetzgeber stärkt damit die Eigenverantwortung der Stromkundinnen und -kunden im Umgang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Die Technischen Betriebe Bischofszell (TGB) setzen diese gesetzlichen Vorgaben um und informieren über die Änderungen.
Definitive Aufhebung der Spitzensperre; Mittagssperre
Die bisherige Spitzensperre (Montag bis Freitag, 11:00–12:00 Uhr) wird per 1. April 2026 endgültig aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt werden für die Spitzensperre keine Rundsteuersignale mehr ausgesendet. Für Verbraucher mit hoher Leistungsaufnahme (z. B. Wärmepumpen, Ladestationen, Saunen etc.) ist jedoch weiterhin ein Sperrschütz erforderlich. Dieser ermöglicht es den TGB, die Anlage bei einer akuten Netzüberlastung vorübergehend zu steuern.
Übergangsphase bis Ende 2027
Bislang wurden Elektroboiler und Speicherheizungen zentral gesteuert, d. h. in der Regel während der Nacht freigegeben. Diese zentrale Steuerung (Rundsteuersignal) wird per 31.12.2027 aufgehoben. Die Verantwortung für den Betrieb liegt künftig bei den Kundinnen und Kunden. Allfällige technische Anpassungen der Hausinstallation erfolgen durch ein Elektroinstallationsunternehmen und gehen zu Lasten der Kundschaft. Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, stellen die TGB das bestehende Steuersignal bis Ende 2027 weiterhin zur Verfügung. Die installierten Steuergeräte (Rundsteuerempfänger) bleiben eingebaut und können in netztechnischen Notfällen (z. B. bei drohender Netzüberlastung) weiterhin kurzfristig eingesetzt werden.
Empfehlung
Um Energiekosten zu reduzieren, empfehlen die TGB, stromintensive Geräte während des Hochtarifs – insbesondere zur Mittagszeit – möglichst zu vermeiden. Der Betrieb sollte zeitlich begrenzt und vorzugsweise in den Abendstunden erfolgen; am Wochenende gilt ganztägig der Niedertarif.
Kontakt
Telefon: 071 424 00 00 E-Mail: info@tgb.swiss